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   BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 726/07   

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https://dejure.org/2007,19827
BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 726/07 (https://dejure.org/2007,19827)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.2007 - 2 BvR 726/07 (https://dejure.org/2007,19827)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 2 BvR 726/07 (https://dejure.org/2007,19827)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Nichteinstellung bzw. Fortführung eines Ermittlungsverfahrens mit der Individualverfassungsbeschwerde; Rechtsnatur des Ermittlungsverfahrens; Akt öffentlicher Gewalt i.S.v.§ 90 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 726/07
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82

    Effektivität des Rechtsschutzes während des staatsanwaltschaftlichen

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 726/07
    In aller Regel ist dem Beschuldigten ein Zuwarten bis zur Entschließung der Staatsanwaltschaft nach § 170 StPO zuzumuten (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 1983 - 2 BvR 1731/82 -, NStZ 1984, S. 228 ).
  • BVerfG, 23.07.1982 - 2 BvR 8/82

    Legalitätsprinzip im Strafverfahren - Kein Anspruch auf Strafverfolgung eines

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 726/07
    Dass das Ermittlungsverfahren durch die Bundesanwaltschaft so evident verzögert würde, dass diese Verzögerung und ein damit einhergehendes Unterlassen einer Abschlussentschließung nach § 170 StPO ausnahmsweise eine mit dem Rechtsstaatsgebot unvereinbare und den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG beeinträchtigende Dimension gewänne (vgl. dazu Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 1982 - 2 BvR 8/82 -, NStZ 1982, S. 430), hat der Beschwerdeführer nicht dargetan.
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